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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Firma Kurt Eckstein GmbH
GF Herr Ulrich Eckstein
Siemensstr. 36 + 41, 70825 Korntal-Münchingen

(1). Allgemeines

Wir fertigen Zuschnitte aller Art, aus Glas, Kunststoff, Alu, Metall und anderen Materialien, überwiegend zur Weiterverarbeitung

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind im beiderseitigen Einverständnis Bestandteil der abgeschlossenen Verträge.

Sämtliche Vereinbarungen mit den Parteien sind schriftlich niederzulegen.

Abweisende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

(2). Mitwirkungspflicht des Bestellers

Der Besteller hat, zur Durchführung des Auftrags, die notwendigen Hilfsmittel der Firma Eckstein GmbH, beispielsweise CAD Datensätze, Disketten, CDs oder DVDs, Bezeichnungen, Skizzen und Muster, kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

(3). Verpackung/Transport

Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Empfängers

Mangels abweichender Vereinbarung erfolgt die Lieferung ab Werk, ohne Verpackung.

(4). Zahlung

Unsere Rechnungen sind ohne Abzug, innerhalb von 30 Tagen, nach Zugang der Rechnung fällig, zahlbar rein netto. Spätestens ab diesem Zeitpunkt tritt Verzug ein.

Bei Zahlung, innerhalb von zwei Wochen ab Rechnungsdatum, gewähren wir 2 % Skonto auf den Nettobetrag.

Im Fall des Zahlungsverzuges machen wir Verzugszinsen, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz, geltend.

Für jede Mahnung werden EUR 5,00 Mahnauslagen berechnet.

(5). Berechnung

Für die Berechnung gilt der Angebotspreis.

Sonderwünsche sind schriftlich festzuhalten.

Die zu leistenden Anzahlungen werden, gemäß Angebot angefordert und sind, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Zahlungsanforderung, auszugleichen.

(6). Gewährleistung

Der Besteller hat die gelieferte Ware, soweit zumutbar durch eine Prüfung, ab Eingang auf Mängel unverzüglich, bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck, zu untersuchen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt.

Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie, innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware, bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch sechs Monate nach Erhalt der Ware, schriftlich, unter Beifügung von Belegen, erhoben werden.

Bei vom Besteller selbst gelieferten, zum Zuschneiden bestimmten Stoffen, übernehmen wir keine Gewährleistung bei Materialbruch.

Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich auf Nachbesserung oder Minderung.

Der Käufer ist zum Rücktritt vom Vertrag nur berechtigt, wenn die Nachbesserung sich als unmöglich erweist, verweigert wird oder nicht binnen angemessener Frist erfolgt.

Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert der an dem Schadensstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge. Dies gilt jedoch nicht, soweit wir nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, unbeschränkt haften.

(7). Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung unserer Forderung aus der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.

Der Erwerber ist berechtigt, über die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.

Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse, zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten

Bleibt bei einer Verarbeitung/Vermischung oder Verbindung bei Dritten, deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum, im Verhältnis der Rechnungswerte, dieser verarbeitenden Waren.

Der aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Erwerber bereits jetzt insgesamt in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherheit an uns ab.

Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Erwerber unverzüglich, mit eingeschriebenem Brief, mitzuteilen.

Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.

Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständigen Bezahlung unserer Forderung weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet oder abgetreten werden.

(8). Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Abgabeort der Ware. Für die Zahlung Korntal-Münchingen.

Ist der Erwerber Vollkaufmann, so ist der Gerichtsstand, das Amtsgericht Ludwigsburg, bzw. das Landgericht Stuttgart, oder nach unserer Wahl der allgemeine Gerichtsstandes Erwerbers.

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